Der Urheberschutz für Autoren erstreckt sich auf alle Sprachwerke sowie Manuskripte, Drehbücher und Zusammenfassungen von Sprachwerken, sofern sie persönliche geistige Schöpfungen sind:

 

  • Lyrik, Gedichte, Aphorismen
  • Erzählung, Kurzgeschichte, Roman, Märchen, Science Fiction, Krimi, Prosa-Kurzform
  • Kinderbuch, Jugendbuch
  • Sachbuch, Bildband, Dokumentation, Bibliographie
  • Ratgeber
  • Fachbuch, Lehrbuch, wissenschaftliches Buch (Doktorarbeit)
(Klassifizierung nach Bund Deutscher Schriftsteller BDS e.V.)


Der Prioritätsnachweis ist hierbei ein wichtiges rechtliches Instrument, um das Urheberrecht an einem Werk im Streitfall zu beweisen. Insbesondere bei größeren Werken kann er die verschiedenen Schaffensphasen oder Abschnitte dokumentieren und damit das Urheberrecht beweisen. Es empfiehlt sich daher, vor Veröffentlichung eines Werkes einen Prionachweis zu erstellen.

Mit dem erweiterten Prionachweis können Sie bis zu 200 Pdf-Seiten digital signieren lassen und sich kurzfristig einen unabhängigen Nachweis für Ihr Urheberrecht erstellen. Die Urkunde erhalten Sie von uns nach Beauftragung und übersendung der Daten im Pdf-Format binnen dreier Werktage.

 

Prionachweis ProfiUrkunde über den Nachweis der Urheberschaft von umfangreichen Dokumenten

49,90 zzgl. MWSTPreis inklusive Mehrwertsteuer: 71,39 €

  • Für Bücher, Präsentationen, Gedichte, Geschichten, Drehbücher
  • Dateiformat: PDF
  • Bis zu 3 PDF-Dateien mit bis zu jeweils 200 Seiten
  • International anerkannt
  • Urkunde mit digitalem Zeitstempel der Bundesdruckerei
  • Erstellung und Signatur innerhalb 3 Werktage
  • Keine Registrierung erforderlich
  • Verlinkung vom Werk zur Urkunde möglich
  • Geheimer Prioritätsnachweis durch Passwortschutz möglich
Hinweis zum Titel Ihres Werkes:

Der Titel des Werkes an sich wird jedoch nicht vom Urheberschutz erfasst, da er zu kurz ist um die notwendige Gestaltungshöhe nach § 2 UrhG zu erreichen. Den Schutz eines Werktitels (Buchtitel, Filmititel etc.) erlangen Sie durch den Titelschutz gemäß § 5, 15 MarkenG oder durch die eingetragene Marke, § 3 MarkenG.

 

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