Der Schutz von Modedesign durch ein Geschmacksmuster entsteht entweder mit Anmeldung und Eintragung eines Designs beim zuständigen Amt oder durch Veröffentlichung des Designs.
Im Fall der Eintragung beim Amt hat man bis zu 25 Jahre Schutz. Bei einer Veröffentlichung maximal drei Jahre nach Veröffentlichung (nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster – nGGM).
Weiter können Designer jederzeit auf den Geschmacksmusterschutz bzw. das registrierte Design zurückgreifen. Die Eintragung eines Designs als Geschmacksmuster ist allerdings mit höheren Kosten verbunden und kommt daher nicht für jeden in Betracht.
Tipp, wenn das Budget nicht so groß ist: Lassen Sie Ihr Design schützen durch einen Prionachweis und holen dann die Anmeldung als Geschmacksmuster nach, sobald es sich rechnet oder Sie dies absehen können. Beachten Sie hierbei aber, dass das Geschmacksmuster nicht länger als 1 Jahr vor der Anmeldung als Geschmacksmuster veröffentlicht sein darf. Sonst gilt es nicht mehr als neu im Sinne des Geschmacksmusterrechts und wird daher angreifbar.
Weitere Informationen über den Geschmacksmusterschutz von Design können Sie auf unserer Seite www.designschutz-online.de erfahren.
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