Produktdesign zu schützen, ist enorm wichtig, um Nachahmer auf Distanz zu halten.


Beispiel: Sie haben das innovative Mahlwerk Ihrer neu entwickelten Kaffeemaschine so weit wie möglich durch teure Patente schützen lassen. Die billige Kopie der Maschine findet man dennoch in Griffweite neben Ihrer Maschine zu einem Bruchteil des Preises. Die Kopie verletzt noch nicht mal Ihre Patente, da sie ein herkömmliches Mahlwerk benutzt. Von außen ist sie aber nahezu identisch. Das ist sogar rechtlich einwandfrei, da Sie das Prodktdesign der Kaffeemaschine nicht haben schützen lassen. Den Kunden, die zur Nachahmung greifen, ist das egal. Hauptsache, die Maschine sieht so schick aus wie die vom Nachbarn.


Das muss nicht sein. Für vergleichsweise wenig Geld (deutsches Design ab 60 EUR, europäisches Design ab 350 EUR Amtsgebühren) können Sie Ihr Produktdesign amtlich durch ein eingetragenes Design (Geschmacksmuster) schützen lassen. Nachdem Sie bis zu 12 Monate nach Veröffentlichung Ihres Produktdesigns noch den Schutz durch ein eingetragenes Design beantragen können, haben Sie Zeit, Ihr Produktdesign erst einmal im Markt zu testen.


Für diesen Zeitraum und am besten vor der Veröffentlichung Ihres Produktdesigns empfiehlt es sich jedoch, Ihr Produktdesign wenigstens durch einen Prioritätsnachweis zu dokumentieren. Denn kommt es in dieser Phase zu einem Konflikt, so fehlt Ihnen noch das amtliche Dokument des eingetragenen Designs. Mit Hilfe des Prionachweises sind Sie dann allerdings in der Lage, einen Zeitpunkt Ihres Produktdesigns zu dokumentieren, zu dem es der Nachahmer mangels Veröffentlichung nicht einsehen konnte.


Voraussetzung zum Schutz Ihres Produktdesigs ist u.a., dass es sich nicht in Erscheinungsmerkmale erschöpft, "die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind", § 3 GeschmG. Es muss also ein echtes Produktdesign sein, welches nicht nur einen technischen Anspruch sondern auch einen ästethischen Anspruch erfüllt.



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