Wie können Musiker, Autoren und Komponisten ihr musikalisches Werk schützen und sich rechtlich gegen unerwünschte übernahmen absichern? Songs und Songtexte sind zwar durch das Urheberrecht geschützt. Aber der Prionachweis leistet im Streitfall wertvolle Dienste, wenn es darum geht, die Urheberschaft an einem Song oder Songtext zu beweisen.

 

Der Prionachweis liefert einen unumstößlichen Nachweis für die Urheberschaft an einem musikalischen Werk. Klar: Das Urheberrecht für Ihre Songs erhalten Sie über den Akt der Schöpfung. Theoretisch müssen Sie gar nichts weiter unternehmen. In der Praxis scheitern jedoch viele in der Rechtsdurchsetzung, da sie den Zeitpunkt ihrer Komposition nicht zweifelsfrei nachweisen können. Dies spielt v.a. eine Rolle, wenn mehrere Urheber beteiligt sind und hinterher strittig wird, wer was und wieviel zum Ergebnis beigetragen hat.

Auch ein Schutz Ihrer Songtitel ist denkbar, aber er schützt nur – wie der Name sagt – den Titel. Sie können Ihre Songtitel sechs Monate vor Erscheinen des Musikstücks über eine Titelschutzanzeige schützen. Im übrigen entsteht der Titelschutz nach § 5 ABs. 3 MarkenG durch Benutzung eines unterscheidungskräftigen Titels. Der Text als solcher ist dadurch aber nicht geschützt.

Eine umfassende Lösung liefert Ihnen der Prionachweis. Laden Sie einfach Ihre Texte oder Texte mit Noten auf www.prionachweis.de hoch. Wir erstellen automatisch und zu jeder Zeit eine digitale Urkunde (pdf), die über einen Zeitstempel der Bundesdruckerei digital signiert ist und Ihnen per E-Mail zugestellt wird – einfach, schnell und sicher. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne telefonisch zur Verfügung.



Jetzt Song schützen

Beispiel für Schutz von Songs