Die Inhalte von Sprachwerken wie Bücher und Manuskripte (Druckschriften), Tonwerke, Film- und Bühnenwerke (Drehbücher) unterliegen in aller Regel dem Urheberrechtsschutz. Dieser urheberrechtliche Schutz kann durch unseren Prionachweis Profi beurkundet und dokumentiert werden.
Die Titel der Werke sind davon ausgenommen und können durch den Titelschutz gemäß § 5, 15 MarkenG oder durch die eingetragene Marke, § 3 MarkenG geschützt werden.
Durch die bloße Benutzung eines Titels im Geschäftsverkehr – z.B. für ein Buch oder für einen Film – wird der Titel über den Titelschutz gegen Nachahmung geschützt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder Titel automatisch einem Schutz unterliegt, sondern nur originär unterscheidungskräftige Titel. Ein Titel wie "Reiseführer Deutschland" ist zu allgemein und kann nicht dem Titelschutz unterliegen. Ein Titel wie z.B. "Bunte" oder "Bild der Frau" unterliegt jedoch dem Titelschutz gem. § 5 MarkenG.
Durch eine Titelschutzanzeige können Sie sechs Monate vor Veröffentlichung des Werkes Schutz für ihren Titel erlangen und sich für diesen Zeitraum noch vor dem Druck oder der Produktion des Werkes hinsichtlich des Titelschutzes absichern. Gerne bieten wir Ihnen die Schaltung einer Titelschutzanzeige im renommierten Titelschutz-Magazin für 45 Euro zzgl. MWST an.
Neben dem Titelschutz können Sie einen Schutz über die eingetragene Marke anstreben. Hierzu ist eine Markenanmeldung erforderlich. Auch dabei gilt, dass nur originär unterscheidungskräftige Titel als Marke geschützt werden können. Allgemeingültige Begriffe oder Fachbegriffe, die freihaltebedürftig sind, können nicht als Marke geschützt werden (Enzyklopädie, Lexikon, Reiseführer etc.).
Eine Markenanmeldung können Sie direkt über die Kanzleiseitein Auftrag geben. Gern beraten wir Sie zu den Themen Markenanmeldung, Titelschutz bzw. Schaltung einer Titelschutzanzeige – bitte kontaktieren Sie uns: 089 6666 1089
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